Dawes-Plan

Der Namensgeber des Plans, der spätere amerikanische Vizepräsident Charles G. Dawes, Aufnahme aus dem Jahr 1931
Die Sachverständigen-Gutachten vom 9. April 1924

Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Diese sollten sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik orientieren. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, auf deren Basisdeckung Kredite an die deutsche Wirtschaft vergeben werden konnten.


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