Dimissoriale

Das Dimissoriale, Plural Dimissorien (lat. auch litterae dimissoriae; dt. „Entlassschreiben“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung aus bestimmtem Anlass (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste.[1] Das Dimissoriale wird vom Pastor oder Pfarrer der eigenen Ortsgemeinde ausgestellt.

  1. § 3 Dimissoriale. In: Verordnung über den Vollzug von Amtshandlungen und das Verfahren gegenüber nicht der evangelischen Kirche angehörigen Personen. Bremische Evangelische Kirche, 12. März 2015, abgerufen am 12. Mai 2021.

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