Filmverleih

Der Filmverleih (englisch film distribution, „Filmvertrieb“) ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in der Beschaffung und dem Vertrieb von Kinofilmen besteht. Das Grundwort „Verleih“ ist juristisch falsch, weil die Filmkopien vom Verleih nicht unentgeltlich verliehen, sondern gegen Gebühr (Filmmiete) vermietet werden, bei digitalen Vorführungen teils auch elektronisch übertragen werden. In der Umgangssprache hat sich jedoch der Begriff „Filmverleih“ (ähnlich wie auch Leihwagen) eingebürgert.

Der Filmverleih nimmt teilweise die Funktionen eines Verlages wahr („Filmverlag“) und stellt die Handelsstufe zwischen Filmproduktion und Filmpräsentation dar.[1] Er betreibt die Acquise und Beschaffung von Kinofilmen, deren Marketing mit Öffentlichkeitsarbeit, Planung der Anzahl der Filmkopien bis hin zur Festlegung des Kinostarts verbunden ist. Meist übernimmt der Verleih auch den Lizenzhandel für die übrigen Absatzwege der Filmverwertung wie Video-on-Demand, DVD oder Fernsehen.

  1. Insa Sjurts, Gabler Lexikon Medienwirtschaft, 2011, S. 217

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search