Geisel

Eine Geisel (von althochdeutsch gisal „Pfand“) ist eine Person, die gewaltsam und widerrechtlich ergriffen wurde und festgehalten wird. Durch die Festhaltung, mitunter sogar durch die Bedrohung der Geisel, wollen die Geiselnehmer Forderungen gegen Dritte durchsetzen. Geiselnahme wird strafrechtlich verfolgt (in Deutschland § 239b StGB).

Training zur Geiselbefreiung in Japan

Im Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945 wurde das Töten von Geiseln zu den Kriegsverbrechen gezählt. Im Prozess gegen die Generäle in Südosteuropa ("Hostages Trial") 1947/48 bewertete das Gericht Geiselerschießungen als barbarische, aber zulässige Repressalie nach dem Völkerrecht, stufte die von deutschen Truppen verübten Hinrichtungen von Geiseln in den besetzten Gebieten wegen ihrer exzessiven Züge aber eindeutig als Kriegsverbrechen ein. In der Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949 wurde Geiselnahme generell untersagt.


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