Gewerbefreiheit

Gewerbefreiheit, auch als freies Unternehmertum bezeichnet, ist die grundsätzliche Freiheit, sich gewerblich zu betätigen. Sie ergibt sich als praktische Konsequenz aus dem Grundmotiv der allgemeinen Berufsfreiheit. Die Gewerbefreiheit ist daher die zentrale Forderung des klassischen Liberalismus gegenüber den Restriktionen des Zunftwesens und der Ständegesellschaft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehört sie zu den wirtschaftlichen Grundrechten und hat in zahlreichen Verfassungen Niederschlag gefunden. Bereits während der Französischen Revolution proklamiert, wurde die Gewerbefreiheit 1810, als Hauptbestandteil der Stein-Hardenbergschen Reformen, in Preußen eingeführt.

Die Gewerbefreiheit und ihre rechtlichen Einschränkungen sind die elementaren Ordnungsprinzipien einer freien Wirtschaftsverfassung. Sie stellen das Betriebssystem der Marktwirtschaft dar. In der ökonomischen Sichtweise bedeutet Gewerbefreiheit freie Konkurrenz bei möglichst freiem Marktzugang. Dementsprechend wird der Grad der Gewerbefreiheit meist – je nach den Möglichkeiten des Marktzutrittes – in drei Stufen eingeteilt:

  • freier und einfacher Marktzutritt
  • beschränkter Marktzutritt
  • geschlossener Marktzutritt

Während in der anglo-amerikanischen Welt lebhafte Debatten über Art und Umfang der Gewerbefreiheit geführt werden, wird das Thema in Deutschland von der Politik nicht vorrangig behandelt. Die Erörterungen beschränken sich meist auf juristische Auseinandersetzungen und Diskussionen um Änderungen der geltenden Gesetze und Verordnungen.


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