Hadd-Strafe

Öffentliche Auspeitschung eines Mannes wegen sexueller Belästigung in Islamabad in den 1970er Jahren

Hadd-Strafen (arabisch حد, DMG ḥadd ‚Grenze‘, Plural حدود, DMG ḥudūd) sind nach dem islamischen Recht Strafen, die zum Schutz des Eigentums, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Moral verhängt werden und als „Rechtsansprüche Gottes“ (ḥuqūq Allāh; sg.: ḥaqq Allāh) gelten.[1] Delikte, die diesen Strafen unterliegen, sind außerehelicher Geschlechtsverkehr (Zinā), falsche Bezichtigung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs (qaḏf), Alkoholkonsum (šurb al-ḫamr), Diebstahl (sariqa) und Straßenraub (ḥirāba, qaṭʿ aṭ-ṭarīq).

  1. Vgl. Johansen 1999, 386.

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