Heiratserlaubnis

Berlin 1858: Ein bürgerlicher Vater erlaubt seinem Sohn, eine bestimmte Frau zu heiraten, gesiegelt mit Familienwappen, amtlicherseits dokumentiert

Eine Heiratserlaubnis ist die Zustimmung eines Dritten zur Eheschließung.

Die Geschichte weist unterschiedliche Erscheinungsformen der Notwendigkeit der auch als Heiratslizenzen bezeichneten Erlaubnis auf.


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