Jugendstrafanstalt

Jugendlicher Inhaftierter in der JVA Ebrach (1995)

Eine Jugendstrafanstalt, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Jugendgefängnis genannt, ist eine Justizvollzugsanstalt, in der Jugendliche und heranwachsende Straftäter bis zum 24. Lebensjahr (§ 114 Jugendgerichtsgesetz) einsitzen. Zusätzlich gibt es in Erwachsenenanstalten spezielle Abteilungen für Jugendliche, die zumeist dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen; für weibliche jugendliche Gefangene bestehen aufgrund ihrer geringen Anzahl zumeist keine gesonderten Jugendvollzugsanstalten.


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