Justizirrtum

Justizirrtum ist ein allgemeinsprachlicher Begriff für Fehler der Justiz; eine juristische Definition gibt es nicht. Zu Unrecht Verurteilte werden als Justizopfer bezeichnet.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird unter einem Justizirrtum in erster Linie eine strafrechtliche Verurteilung Unschuldiger verstanden. Nach juristischem Verständnis kommen Justizirrtümer, oder speziell Fehlurteile, darüber hinaus auch in anderen Rechtsbereichen wie dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht und in jedem Arbeitsgang der Justiz vor.[1][2] Gründe für einen Fehler der Justiz können in einer unbeabsichtigten Fehlvorstellung der Richter, einer bewussten Irreführung der Richter durch Zeugen, Sachverständige, Anwälte oder sonstige Personen oder einem Verfahrensfehler liegen.

Die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts wird dagegen im Allgemeinen als Rechtsbeugung bezeichnet. Wenn durch solchen Rechtsmissbrauch die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird, wird dies vielfach Justizmord genannt. Von Kritikern der Todesstrafe wird auch die Hinrichtung irrtümlich Verurteilter häufig so bezeichnet.

Ein „Skandal im Bereich der Justiz, des Justizwesens“[3] wird Justizskandal genannt.

  1. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30. März 2011, Az. 34 L 34.11 A.
  2. Zum Justizirrtum im Verwaltungsrecht vgl. Eberhard Schmidt-Assmann (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. Walter de Gruyter, 13. Auflage 2005, ISBN 978-3-11-027762-3, S. 128. Eberhard Schmidt-Assmann, Friedrich Schoch (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. 14., neu bearb. Auflage 2008, ISBN 978-3-89949-495-2.
  3. Justizskandal, der. Duden, abgerufen am 12. Mai 2018.

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