Konkordat

Giuseppe Felici: Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914)

Ein Konkordat (lateinisch concordatum „Vereinbarung, Vertrag“) ist ein Vertrag eines Staates (Nationalstaat oder Gliedstaat) mit der römisch-katholischen Kirche, genauer mit dem Heiligen Stuhl. Konkordate unterliegen dem Völkerrecht. Häufig regeln sie beispielsweise die Finanzierung kirchlicher Strukturen, das Bildungswesen, das Eherecht und die Besetzung von Ämtern.[1]

Nach strengem römischem Sprachgebrauch schließt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, während die Verträge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen heißen.

In Deutschland werden alle Verträge mit christlichen Kirchen, also Konkordate und Kirchenverträge mit evangelischen Glaubensgemeinschaften, Staatskirchenverträge genannt.

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Konkordat. Abgerufen am 9. April 2025.

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