Konsensdemokratie

Die Konsensdemokratie, auch Konsensusdemokratie (lateinisch consensus ‚Zustimmung, Übereinstimmung der Meinungen‘[1]), ist eine Demokratieform der wichtigen Demokratietheorie, die Arend Lijphart 1984 gründete.[2] Die Konsensdemokratie weist eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive auf, ein Kräftegleichgewicht zwischen Exekutive und Legislative, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammer-System, ein Vielparteiensystem mit Verhältniswahlrecht, einen föderalistischen, dezentralisierten Staatsaufbau, eine starre, nur durch Zweidrittelmehrheit zu ändernde Verfassung, sowie eine starke richterliche Prüfung der Gesetzgebung und eine unabhängige Zentralbank.[2] Das Gegenteil der Konsensdemokratie ist die Mehrheitsdemokratie.[2]

Wie bei ähnlichen Konzepten von Verhandlungsdemokratie, Konkordanzdemokratie und Proporzdemokratie wird bei der Konsensdemokratie anstelle der Machtausübung durch die Mehrheit der Dialog und Konsens zwischen allen angestrebt. Ziel ist, für politische Entscheidungen einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen und auch Vertreter von Minderheitsmeinungen einzubinden.

  1. Das Fremdwörterbuch. In: Dieter Baer (Hrsg.): Duden. 7. Auflage. Band 5. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, Mannheim 2001, ISBN 978-3-411-04057-5, S. 534 (1056 S., Eintrag „Konsens“).
  2. a b c Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 19.1 Lijpharts Mehrheits- und Konsensusdemokratie, S. 319–312.

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