Pferdehandel

Pferdemarkt in Paris, Rosa Bonheur, etwa 1852/55

Pferdehandel ist der Kauf und Verkauf von Pferden. Es ist ein Teilbereich des Viehhandels.

Heute wird beim Pferdekauf ein Kaufvertrag und eine Ankaufsuntersuchung empfohlen. Beim traditionellen Pferdekauf per Handschlag gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzlichen Regelungen, jedoch sind Verträge per Handschlag anfällig für Missverständnisse.[1]

Pferde können direkt beim Züchter, privat über Anzeigen (gedruckt oder online), bei Auktionen, auf einem Pferdemarkt, bei einem spezialisierten Pferdehändler oder bei einem Ausbildungs- und Handelsstall gekauft werden. Viele Zuchtverbände unterstützen ihre Züchter beim Verkauf der Nachzucht. Junge Pferde werden meistens als Absetzer, Jährling oder Dreijährige verkauft. Dreijährige sind häufig noch roh. Vierjährige sind meistens schon eingeritten.

Der englische Begriff horse trading kann „Kuhhandel“ im metaphorischen Sinn eines zwielichtigen Tauschgeschäfts meinen.

  1. Jörg John: Tierrecht: eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten tierrechtlichen Gesetze und Vorschriften ; ein Handbuch für Tierhalter, Tierhüter und Tierliebhaber und für all diejenigen, die es gerne werden wollen. SV SAXONIA Verlag 2007, ISBN 978-3-937951-81-2, S. 57.

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