Plattenvertrag

Plattenvertrag bezeichnet einen Vertrag zwischen einem Musikproduzenten und einem Musikkünstler oder einer Gruppe von Musikkünstlern (oft Bands), in dem der Künstler dem Produzenten insbesondere seine urheberrechtlichen Leistungsschutzrechte an den Vertragsaufnahmen überträgt, außerdem die Eigentumsrechte an Bändern und sonstigen im Zusammenhang mit der Produktion entstandenem Material und das Recht zur kommerziellen Auswertung sogenannter Merchandisingrechte.[1]

Die Musiker verpflichten sich hierbei, gegen Vergütung an den vereinbarten Vertragsaufnahmen mitzuwirken. Der Produzent ist danach insbesondere berechtigt, die Vertragsaufnahmen auszuwerten.

Viele Plattenfirmen behindern durch ihre starke Einflussnahme (die durch finanzielle Interessen begründet sind) auf die künstlerische Freiheit der Musiker deren Eigenständigkeit. Allerdings wäre es für den Musiker oder die Gruppe von Musikern allein zu schwierig, ihre Musik zu vermarkten. Die Bezeichnung Plattenvertrag kommt von Schallplatte, einem Tonaufzeichnungs- oder Musikmedium.

  1. vgl. Michael Horak: Plattenvertrag (Künstlerexklusivvertrag) Muster, abgerufen am 25. Oktober 2020.

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