Quellensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre im weiteren Sinne eine Steuergruppe, die vom Quellenstaat von Steuerausländern im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhoben werden.[1] Steuerzahler und Steuerschuldner sind dabei nicht identisch.
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