Reichsstatthalter

In der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 gab es Reichsstatthalter für im Wesentlichen den deutschen Teilstaaten entsprechende, reichsunmittelbare Verwaltungsbezirke.[1] Sie waren als Beauftragte der Reichszentrale auf der Ebene der Reichsgaue mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung, die mit dem Vorläufigen Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 eingeleitet worden war. Ihre Aufgaben entsprachen denen des Landeschefs oder Ministerpräsidenten, zum Teil in Personalunion, sie waren aber selbst nicht Mitglied der Landesregierung.

  1. Ralf Gebel: „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945). 2. Aufl., Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56468-4, S. 96.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search