Salzsteuer

Die Salzsteuer bezeichnet eine Verbrauchssteuer auf Kochsalz. Ein weiteres Instrument war die Einfuhrsteuer auf Salz.

Ähnlich wie bei Alkohol war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem persönlichen Genuss, wie der Nutzung als Tausalz, im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel für Vieh (daher die Bezeichnung Viehsalz) steuerfrei oder steuerreduziert, wenn das Salz vorher vergällt wurde.


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