Schulnote

Eine Schulnote (lateinisch nota, plural notae „Merkmal, Schriftzeichen“) oder Zensur (lateinisch censura) dient der Leistungsbeurteilung von Schülern. Sie wird in der Regel in einer stufenweise gestaffelten Wortbewertung (z. B. „sehr gut“ bis „ungenügend“) oder in einer entsprechenden Ziffer (z. B. 1 bis 6 oder A bis F) ausgedrückt. Das „Schulnoten-System“ findet jedoch auch außerhalb von Schulen Anwendung, insbesondere zur Leistungsbewertung von Prüfungen, etwa an Universitäten, oder aber auch auf Bewertungsportalen oder in Umfragen.

Schulnoten werden in den einzelnen Unterrichtsfächern erteilt, aber auch als sogenannte Kopfnoten zur allgemeinen Beurteilung von Verhalten und Mitarbeit genutzt.[1] Je nach Land und Schulform sind unterschiedliche Notensysteme in Gebrauch. Diese unterscheiden sich

  • im Zahlenbereich: Reichweite der Notenskala
  • in der Schrittweite: Vergabe ganzzahliger Noten oder mit Nachkommastellen
  • in der Richtung: Verwendung der größeren Zahl für die bessere oder die schlechtere Leistung.
  1. Notenbildungsverordnung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, § 6 (vom 5. Mai 1983, aktuelle Fassung vom 23. September 2015)

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