Schulverweigerung

Schulverweigerung (auch Schuldistanz, Schulabsentismus, Nichtbeschulbarkeit) oder umgangssprachlich Schulschwänzen sind Formen des Absentismus bei Schülern, die sich durch die unentschuldigte Abwesenheit in der Schule (besonders von schulpflichtigen Schülern), anzweifelbares entschuldigtes Fernbleiben von der Schule (etwa durch Krankmeldungen von Eltern oder Ärzten bei Bagatell- oder vorgetäuschten Erkrankungen[1]) oder die passive Verweigerung (z. B. durch Nichtbeteiligung am Unterricht, Nachgehen unterrichtsferner Beschäftigungen während des Unterrichts oder Störung von Unterricht) zeigen.

Streng genommen muss also unterschieden werden zwischen Schulbesuchs-Verweigerung und Unterrichts-Verweigerung trotz physischer Teilnahme am Unterricht. Zu unterscheiden ist ferner zwischen Unterrichtsversäumnissen, die zu bestimmten einzelnen Zeitpunkten auf „eigenmächtige“ Entscheidungen des Schülers und/oder seiner Eltern zurückzuführen sind, und regelmäßig wiederkehrender bzw. lang andauernder Abwesenheit vom Unterricht.

  1. „Eine nicht unbeträchtliche Zahl der Versäumnisse geschieht ... mit Einverständnis, Unterstützung oder Duldung der Erziehungsberechtigten.“ Heinrich Ricking, Schulabsentismus als pädagogische Herausforderung, 2011, S. 3.

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