Seemann

Seefahrerdenkmal in Bangladesch

Seemann, weibliche Form Seemännin[1], Seefrau[2], Plural Seeleute[3], bezeichnet an Bord eines Schiffes tätige Personen. Nach der maßgeblichen internationalen Maritime Labour Convention (MLC), deren Mindeststandards auch dem deutschen Seearbeitsgesetz für Schiffe unter deutscher Flagge zugrunde liegen, ist der Begriff der Seeleute deutlich weiter gefasst als nach früheren gesetzlichen Definitionen.

Durch die 2013 in Kraft getretene MLC umfasst der Begriff Seemann nun alle Personen, die „tatsächlich irgendeine Tätigkeit“ an Bord ausüben, und es ist unerheblich, ob ein wirksamer Heuervertrag besteht, also ein seemännischer Arbeitsvertrag, ob eine besondere Qualifikation vorliegt und wie lange oder wie häufig die Personen ihre Tätigkeit ausüben. Dadurch zählen beispielsweise auch Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen zu den Seeleuten.[4]

Der international begangene „Day of the Seafarer – Tag des Seefahrers“ findet seit 2010 jährlich am 25. Juni zu Ehren aller Seeleute statt. Er ist kein gesetzlicher Feiertag und soll als ein internationaler Aktionstag der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) die multinationale Berufsgruppe der Seeleute in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.[5] Die IMO führte 2022 den 18. Mai als „Internationalen Tag der Frauen in der Seeschifffahrt“ ein.[6]

  1. Seemännin, die (Berufsbezeichnung). Duden.de, abgerufen am 18. Februar 2023.
  2. Seefrau, die. Duden.de, abgerufen am 18. Februar 2023.
  3. Seemann, der (Berufsbezeichnung). Duden.de, abgerufen am 18. Februar 2023.
  4. Seearbeitsgesetz. Kommentar. § 3. 2015, ISBN 978-3-406-66876-0.
  5. Day of the Seafarer 2021 als ein Beispiel mit Beiträgen von Lotsen, Kapitänen und Offizieren; Link abgerufen am 19. Sept. 2022.
  6. BSH-Präsidentin: „Die Schifffahrt kann noch weiblicher werden“. Deutsche Flagge, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 18. Mai 2022, abgerufen am 17. Februar 2023.

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