Stadtpolizei

Kołobrzeg – Straż Miejska
Stadtpolizei Prag benutzt eine Autokralle

Eine Stadtpolizei, Kommunalpolizei oder Gemeindepolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt.

In vielen Nationen der Erde liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Meist setzen sie Gemeinderecht, gelegentlich auch übergeordnetes Recht, um. Solche Polizeikräfte treten im Stadtbild oft sehr sichtbar in Erscheinung, weil sie in der Regel für ordnungs- und verkehrspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

In den meisten Staaten gibt es einheitliche Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Normierung in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniform) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land trotzdem stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei.

Historisch gab es auch in Deutschland noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter. Auch in neuester Zeit sind im Rahmen von Reformen des Kommunalrechts in einzelnen Bundesländern wieder Stadt- oder Kommunalpolizeien entstanden, die der kommunalen Verwaltung einer Gemeinde unterstehen.


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