Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben.[1] Dabei kann die Bemessungsgrundlage als physisch-technische Mengenangabe (beispielsweise in Kilogramm oder Kubikmeter) oder als monetärer Betrag (beispielsweise in Euro oder US-Dollar) angegeben werden.
Ist die Bemessungsgrundlage ein Geldbetrag, lässt sich aus dem Steuerbetrag ein Steuersatz errechnen, indem man den Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage ins Verhältnis setzt:
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