Suo jure (auch suo iure) ist der lateinische Ausdruck für „in eigenem Recht“.[1] Er wird üblicherweise im Zusammenhang mit Adelstiteln verwendet, meist für Frauen, die einen Titel durch Geburt geerbt haben (und nicht etwa durch Heirat).[2]
© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search