Todesart

Die Todesart eines Menschen kann natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt sein. Dabei gibt es keine international einheitliche Klassifikation von Todesarten.

Es ist in den meisten Ländern üblich, bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt, oder unklarer Todesursache, zur genaueren Klärung der Todesart eine weiterführende Untersuchung, z. B. durch eine rechtsmedizinische Obduktion anzuordnen, um die Todesart genauer festzustellen oder einzugrenzen.

In Deutschland bedeutet dies, im Falle einer unnatürlichen Todesart, belastbare Fakten zusammenzutragen, die entweder für einen Unfall, einen Suizid oder ein Tötungsdelikt sprechen.[1]

  1. Michael Tsokos: Dem Tod auf der Spur. Dreizehn spektakuläre Fälle aus der Rechtsmedizin. 5. Auflage. Ullstein, Berlin 2009, ISBN 978-3-548-37347-8, S. 7–9

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