Tonart

Eine Tonart wird im Rahmen der seit etwa 1600 etablierten Dur-Moll-Tonalität durch die Feststellung des Tongeschlechts (in europäischer Musik meist Dur oder Moll) mit seiner Vorzeichnung und des Grundtons der verwendeten Tonleiter und damit ihrer harmonischen Verwandtschaft bestimmt.[1][2]

Beispiel: Tongeschlecht Dur mit Grundton D ergibt die Tonart D-Dur.

Die denkbare alternative Definition über die Festlegung von Grundton und Art der verwendeten Tonleiter wäre problematisch, weil den drei verschiedenen Formen der Molltonleiter (äolisch, melodisch, harmonisch) nicht drei, sondern nur eine Molltonart entspricht. Das Tongeschlecht ist also entscheidender als die Struktur der Leiter.

Dies gilt jedoch nur, solange das traditionelle Dur-Moll-System nicht verlassen wird. Bezieht man z. B. modale Tonleitern mit ein, ändern sich die Verhältnisse.

  1. Lemacher-Schroeder: Harmonielehre, Köln 1958, S. 27
  2. Wieland Ziegenrücker: Allgemeine Musiklehre mit Fragen und Aufgaben zur Selbstkontrolle. Deutscher Verlag für Musik, Leipzig 1977; Taschenbuchausgabe: Wilhelm Goldmann Verlag, und Musikverlag B. Schott’s Söhne, Mainz 1979, ISBN 3-442-33003-3, S. 79–100.

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