Verbotsirrtum

Der Verbotsirrtum (lateinisch error iuris) ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Beispielsweise sind Subsumtionsirrtümer häufig Verbotsirrtümer.

Irrt der Täter nicht nur über die Widerrechtlichkeit, sondern zusätzlich noch über die Reichweite des vermeintlichen Rechtfertigungsgrundes, spricht man von einem Doppelirrtum.

Bei Unterlassungsdelikten spricht man entsprechend von einem Gebotsirrtum, wenn der Täter seine Handlungspflicht rechtsirrtümlich nicht für verpflichtend (geboten) hält.


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