Volksfeind

Der abwertende Begriff Volksfeind wird benutzt, um die Bekämpfung politischer Gegner zu rechtfertigen. Im 20. Jahrhundert war er in der Sowjetunion (insbesondere während des Stalinismus) und im Nationalsozialismus als ideologischer Kampfbegriff verbreitet.

Der Begriff wurde maßgeblich im Römischen Reich geprägt, wo spätestens seit 88 v. Chr. immer wieder Bürger zum hostis publicus erklärt wurden und fortan vogelfrei waren. In der Neuzeit wurde der Ausdruck ennemi du peuple in der Französischen Revolution vielfach verwendet, er diente zur Rechtfertigung der Terrorherrschaft. Während des Russischen Bürgerkriegs wurde das russische Äquivalent враг народа, transkribiert wrag naroda von Lenin aufgegriffen und anstelle des ursprünglichen marxistischen Begriffs Klassenfeind genutzt, um Gegner zu brandmarken. Während der Säuberungen Stalins bezeichnete man damit massenweise angebliche Konterrevolutionäre, Diversanten, Saboteure und Spione sowie die Beschuldigten in der sogenannten „Ärzteverschwörung“. Zur Legalisierung diente der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR, der auch in anderen Unionsrepubliken sinngemäß angewendet wurde. Andere totalitäre Regime pflegten ebenfalls ihre jeweiligen Gegner als „Volksfeinde“ oder „Staatsfeinde“ zu stigmatisieren und zu bestrafen.


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