Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung oder die Stimmbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl oder einem Referendum tatsächlich gewählt haben. Abhängig von der jeweiligen Gebietskörperschaft werden diejenigen, die einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abgegeben haben, entweder zu den Wählern oder zu den Nichtwählern gezählt. Diese sind bei vielen Wahlen de facto die stärkste „Partei“[1].

In der Öffentlichkeit wird der Begriff meist im Zusammenhang mit politischen Wahlen gebraucht, allerdings kann er auch bezogen auf andere Wahlen benutzt werden. Bei politischen Wahlen ist sie eine Art der politischen Partizipation.

  1. Es gibt auch eine Partei der Nichtwähler

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