Wahlmann

Als Wahlmann, Wahlfrau[1] oder Wahlperson[2], im Plural auch Wahlleute,[2] wird eine Person bezeichnet, die eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl hat. Wahlsysteme mit Wahlmännern bzw. Wahlleuten werden als indirekte Wahl bezeichnet. Die Urwähler, also alle Wahlberechtigten, bestimmen in ihrem Wahlbezirk einen oder mehrere Wahlmänner, und diese wählen ihrerseits die eigentlich zu Wählenden. Im Gegensatz zu Abgeordneten werden die Wahlmänner lediglich für diesen einen Wahlakt bestimmt. Die Versammlung der Wahlleute wird als Wahlmännerkollegium bezeichnet.

  1. Wahlfrau. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 5. November 2020.
  2. a b US-WAHL/AP: Trump sichert sich weitere Wahlperson in Maine. Website des Handelsblatts vom 4. November 2020, abgerufen am 5. November 2020.

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