Wesensgleichheit

Wesensgleichheit, auch Homousie (von ὁμοούσιος homooúsios ‚wesensgleich, wesenseins‘), ist ein Begriff der Trinitätslehre beziehungsweise des Bekenntnisses von Nicäa, der das Verhältnis Gottes, des Vaters, zu Jesus Christus, dem Sohn, beschreibt. Eine zentrale Aussage des nicänischen Bekenntnisses (Nicänums) ist die, dass beide wesensgleich seien und der Sohn aus dem Wesen des Gott Vaters gezeugt sei;[1] die Aufnahme der Formel von der Homousie in das Glaubensbekenntnis wurde beim Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325 beschlossen. Die Frage der Wesensgleichheit ist eine Kernfrage der Trinitätslehre.

Homousianer vertreten diese Auffassung eines wesensgleichen Verhältnisses. Im Unterschied dazu vertreten Homöusianer die Auffassung eines (nur) wesensähnlichen Verhältnisses. Von der Wesensgleichheit (Homousie) ist also der Begriff der Wesensähnlichkeit, auch Homöusie oder Homoiusia, abzugrenzen (die griechischen Ausdrücke ὁμοούσιος homooúsios und ὁμοιούσιος homoioúsios unterscheidet lediglich ein Iota [ι]). Daneben entstanden andere, die Homousie (Wesensgleichheit) ablehnende nicht-nicänische Strömungen, wie die der Homöer und der Heterousianer.

  1. Wolf-Dieter Hauschild, Volker Henning Drecoll: Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte. Band 1. Alte Kirche und Mittelalter. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2016, S. 80f. 5., vollständig überarbeitete Neuausgabe.

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