Wilderei

Lebensbeschreibung des Wilddiebs Matthias Klostermayr von 1772.

Wilderei bezeichnet das unberechtigte oder gesetzlich strafbare Jagen und Fangen von Wildtieren.[1][2] Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet.[3][4] Sowohl im Strafrecht als auch bei der Darstellung in den Medien geht es bei Wilderei meistens um große Wirbeltiere.

  1. wildern. In: Duden. Abgerufen am 8. Januar 2019.
  2. Wilderei. In: Duden. Abgerufen am 8. Januar 2019.
  3. Wilderer. In: Duden. Abgerufen am 15. Oktober 2019.
  4. Räuber und Rebellen : Das sind "Bayerns böse Buben" | Themen. In: br.de. 14. Dezember 2011, abgerufen am 13. März 2024.

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