Young-Plan

Verkündung im Reichsgesetzblatt vom 19. März 1930

Der Young-Plan (auch Neuer Plan) war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Friedensvertrags von Versailles regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten unter Vorsitz des amerikanischen Industriellen und Diplomaten Owen D. Young, der dem Plan den Namen gab, vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt. Die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Der Young-Plan löste den 1924 beschlossenen Dawes-Plan ab, der die deutschen Reparationszahlungen nur vorläufig festgelegt hatte. Er trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber wegen der Weltwirtschaftskrise nach nur einem Jahr Laufzeit im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt. Da Deutschland durch die deutsche Bankenkrise im Juli 1931 dauerhaft zahlungsunfähig geworden war, wurde er im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben. In der Forschung sind mehrere Fragen mit Bezug auf den Young-Plan umstritten, so etwa seine Bewertung, seine Rolle beim Aufstieg der NSDAP und die tieferen Ursachen seines Scheiterns.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search