Abstammung

Abstammung ist ein Begriff aus der Biologie, der besagt, dass die gesamte organismische Mannigfaltigkeit der Erde das Ergebnis einer stammesgeschichtlichen Entwicklung (Phylogenie) ist.[1] Die unterschiedlichen Abstammungstheorien führen die Evolution auf eine oder mehrere Urarten zurück.

In der Rechtswissenschaft wird unter Abstammung die rechtliche Zuordnung einer natürlichen Person über ihre Eltern zur Verwandtschaft verstanden.[2]

In der Familiensoziologie und der Ethnosoziologie bezeichnet Abstammung die Ableitung von Nachkommen von ihren Vorfahren mit entsprechenden Gruppenzugehörigkeiten.

Abstammung bezeichnet im übertragenen Sinn auch die Weitergabe und Fortentwicklung von Ideen und Abstraktionen.

  1. Abstammung. Lexikon der Biologie. Spektrum.de, abgerufen am 14. Juli 2022.
  2. Abstammung. In: Lennart Alexy, Andreas Fisahn, Susanne Hähnchen et al.: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 14. Juli 2022.

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