Akkusativ

Der Akkusativ (lateinisch (cāsus) accūsātīvus, wörtlich ‚die Anklage betreffender Fall‘, von lat. accūsāre ‚anklagen‘; zur Erklärung dieser Benennung siehe unten) ist ein Kasus. In vielen deutschen Grammatiken wird eine traditionelle Anordnung der Fälle verwendet, in der der Akkusativ dann als 4. Fall bezeichnet wird. In der Schulgrammatik wird er auch als Wen-Fall bezeichnet, da ein Akkusativ-Objekt mit der Frage „wen oder was?“ erfragt werden kann.

Der Akkusativ dient auf der Satzebene vor allem zur Markierung eines direkten Objekts, daneben tritt er im Deutschen an Ergänzungen von Präpositionen und (seltener) Adjektiven auf, oder an adverbialen Bestimmungen.

Der Akkusativ als wichtigster Kasus des Objekts lässt sich dem Nominativ als dem Subjektkasus gegenüberstellen. Sprachen wie das Deutsche weisen als Satzschema also ein Nominativ-Akkusativ-System auf, bzw. sind „Akkusativsprachen“. Im Gegensatz hierzu stehen Ergativsprachen und Aktivsprachen. Auch in Akkusativ-Systemen gibt es aber in manchen Sprachen einen Wechsel zwischen Akkusativ und anderen Kasus des Objekts je nach Bedeutungseigenschaften des grammatischen Objekts (sogenannte Differenzielle Objektmarkierung).


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