Alliiertes Vorbehaltsrecht

Das alliierte Vorbehaltsrecht (auch alliiertes Kontrollrecht genannt) regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland (23. Mai 1949 Verkündung des Grundgesetzes; 14. August 1949 Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag) und galt seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts (21. September 1949) in verschiedenen Ausprägungen bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991.


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