Amtsdelikt (oder auch Amtswillkür) bezeichnet im Strafrecht eine Straftat, an der ein Amtsträger in Ausübung seines Dienstes beteiligt ist. Dienstvergehen können dagegen auch durch ein außerdienstliches Verhalten begangen werden.
Eine veraltete zusammenfassende Bezeichnung für Amtsdelikte und Dienstvergehen ist Amtsvergehen.[1]
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