Antikes griechisches Recht

Als griechisches Recht der Antike wird nicht eine bestimmte einheitliche Rechtsordnung bezeichnet, denn das Recht war von Polis (altgriechisch πόλις) zu Polis verschieden. Es handelt sich vielmehr um eine Sammelbezeichnung für eine regional und historisch abgegrenzte Form des positiven Rechts, das jedoch auf demselben rechtlichen Denken und den gleichen Prinzipien beruhte.[1] So wurden Gesetze wie die des Charondas von Katane manchmal bewusst von anderen Poleis übernommen. Es gab auch gegenseitige Entlehnungen in kleinerem Maßstab, insbesondere im Handelsrecht. Aufgrund des großen Einflusses Athens übte das Attische Recht einen signifikanten Einfluss auf das Recht der Poleis aus.

Während die griechische Rechtsphilosophie ihre Spuren im modernen Recht hinterlassen hat, wurde das altgriechische Recht selbst durch das stärker entwickelte Römische Recht ersetzt.

  1. Heinz Barta: Graeca Non Leguntur? Zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland. Wiesbaden 2010, S. 159 ff.

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