Apanage

Exzerpt aus den Memoiren des Jakob I Bernoulli von 1678

Die Apanage (französisch aus mittellateinisch appanare „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels. Sie wurde entweder bis zum Tod des apanagierten Adligen gewährt oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen Europa lange Zeit kein einheitliches, klares Erbfolge­recht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung des Herrschaftsgebiets zu verhindern.

Eine Apanage wurde, zumindest im 17. Jahrhundert im schweizerdeutschen Sprachraum, gelegentlich (aber nicht häufig) auch mit dem Begriff (die) Legitime[1] bezeichnet, wobei dieser Begriff wohl auf das Adjektiv des umgangssprachlich verkürzten französischen Ausdrucks apanage légitime[2] zurückzuführen ist.

War der gewährte Landbesitz mit (allerdings eingeschränkten) Herrschaftsrechten verbunden, so handelte es sich um ein Paragium.

  1. Jakob I Bernoulli, Abdruck in: Pet Merian, Beiträge zur vaterländischen Geschichte; Historische Gesellschaft zu Basel, Dritter Band. (Schweighausersche Buchhandlung, Basel 1846), S. 125–145, S. 134f. (Digitalisat bei books.google.de. Abgerufen am 18. Dezember 2020)
  2. Hans von Bostel, Gutachten, die vom Prinzen Moritz von Salm-Kyrburg wegen eingeführter Primogenitur geforderte Apanage und einem desfalls am 7. Juli 1803 abgeschlossenen Vergleich betreffend, (Wetzlar 1803), S. 7, 18 ff. (Digitalisat bei books.google.de. Abgerufen am 18. Dezember 2020)

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