Arbeiter sind unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsinhalt überwiegend aus körperlicher Arbeit mit hoher Arbeitsschwere durch überwiegend mittlere bis schwere Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Arbeitslohn als Gegenleistung gezahlt wird. Pendant sind Angestellte.
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