Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II war in Deutschland von 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2022 die Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, erhielten Sozialgeld.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde das Arbeitslosengeld II in Bürgergeld umbenannt.[1] Seitdem erhalten es auch nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte anstelle von Sozialgeld, wenn sie mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs. 1 SGB II) und „sollen Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Abs. 1 SGB II).

Bis 30. Juni 2023 konnten von den zuständigen Behörden für den Begriff Bürgergeld auch die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ bzw. „Sozialgeld“ verwendet werden (§ 65 Abs. 9 SGB II).

  1. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16. Dezember 2022, BGBl. I S. 2328

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