Aristokratie

Aristokratie – früher auch Bestherrschaft[1] – bezeichnet in der Politikwissenschaft die Herrschaft einer kleinen Gruppe besonders befähigter Individuen, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist „Herrschaft der Besten“ (altgriechisch ἀριστοκρατία aristokratía, aus ἄριστος aristos, deutsch ‚Bester‘ und κρατεῖν kratein, deutsch ‚herrschen‘, im gleichen Sinne lateinisch, wie etwa bei Cicero, civitas optimatum, zu ‚Optimat[en]‘ und ‚Optimat’enherrschaft). In der Praxis wurde die Eigenschaft, zu „den Besten“ zu gehören, häufig mit der Zugehörigkeit zu einer adligen Oberschicht gleichgesetzt, weshalb man unter Aristokratie oft die Herrschaft einer dynastisch legitimierten Gruppe versteht. So verstanden handelt es sich um eine Spielart der Oligarchie, allerdings ohne die negative Konnotation, sondern positiv gewendet.

In den Geschichtswissenschaften wird der Begriff „Aristokratie“ oft teilweise synonym zu Adel als der Gesamtheit aller Aristokraten in einem bestimmten geografischen Bereich verwendet, wobei jeder Erbadel eine Aristokratie, aber nicht jede Aristokratie ein Erbadel ist, da die Zugehörigkeit zur herrschenden Elite auch meritokratisch begründet sein kann (siehe Nobilität). Umgekehrt kann erbliche Gruppenzugehörigkeit auch abseits eines Adels von Bedeutung sein, so existierten auch bürgerlich-aristokratische Systeme wie das der Patrizier in mittelalterlichen Städten (Städtearistokratie) oder klerikalistische Priesteraristokratien. Im übertragenen Sinne werden die Begriffe Arbeiteraristokratie und Geldaristokratie verwendet.

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