Ausgrabung

Grabungsschnitt beim Harzhornereignis
Ausgrabung eines kupferzeitlichen Skeletts bei Orliwka, Ukraine. Schichtweise Freilegung des Begehungshorizontes
Unter dem Abriss eines Bauwerkes (Baumaßnahme) konnte ein Grab (Doppel­bestattung) aus der Glocken­becherzeit freigelegt werden, Juli 2017

Unter einer Ausgrabung (englisch archaeological excavation)[1] beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal) verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit (Grabungsumfang) sowie den handlungsbestimmenden Zielen. Die Abtragung des Erdbodens erfolgt schichtweise, sie zählt zu den „invasiven archäologischen Methoden“. Zentral ist neben der (Einzel-)Fundbergung auch die Datierung, hier bieten sich verschiedene Datierungsmethoden an. Bauten, Gebäude, Grabanlagen etc. werden ebenfalls freigelegt, verbleiben aber zumeist in situ (latein. „am Platze“) und erfahren hiernach nur selten einen gerichteten Transport.

  1. Prozesse im Sinne einer Bergung, welche die räumlichen Merkmale eines oder mehrerer Objekte verändern, werden als Transport bezeichnet. In diesem Sinne gehört das Ergebnis einer Ausgrabung, etwa die spätere Laboruntersuchung, Ausstellung in einem Museum etc. zum Oberbegriff eines Transportes. Werden doch die Objekte (Funde) aus ihrem ursprünglichen Kontext entnommen, um letztlich räumliche Distanzen zu überwinden und schließlich in neue Ordnungskontexte eingefügt zu werden.

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