Auslieferung (Recht)

Eine Auslieferung ist die Überstellung einer im ersuchenden Staat verfolgten Person an diesen durch den ersuchten Staat zu Zwecken der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung.[1]

  1. Vogel, in: Grützner/Pötz/Kreß: Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., IRG, Vor § 1 Rn. 2.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search