Autonome Sozialistische Sowjetrepublik

Als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) wurde eine Gebietskörperschaft der Sowjetunion bezeichnet. Nach Artikel 82 der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken war eine Autonome Republik Bestandteil einer Sozialistischen Sowjetrepublik (SSR).

Es existierten von 1956 bis 1991 20 Autonome Sowjetrepubliken, die den namengebenden Nationalitäten eine gewisse Autonomie verschaffen sollten. In den meisten Fällen stellte die Titularethnie allerdings nur eine Bevölkerungsminderheit dar.

Ein wesentlicher Unterschied zu den Sozialistischen Sowjetrepubliken (SSR) war das fehlende Recht des Austritts aus der Sowjetunion, außerdem die Anzahl der in den Unionssowjet entsendeten Abgeordneten: Eine SSR entsandte 32, eine ASSR nur elf Abgeordnete, ein autonomes Gebiet fünf, ein autonomer Kreis einen Abgeordneten.


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