Banal

Banal (französisch banal, altfrz. ban = Bann; ursprüngl. gemeinnützig) bezeichnete im Lehnrecht eine Sache, die der Lehnsherr seinen Vasallen überlässt. Im heutigen Umgangsdeutsch wird der Begriff als Adjektiv überwiegend bildungssprachlich abwertend gebraucht für einen „Ideengehalt, der gedanklich recht unbedeutend, durchschnittlich“ auch im Sinne von trivial ist. Ferner hat er die Bedeutung von „keine Besonderheit, nichts Auffälliges aufweisend; alltäglich, gewöhnlich“.[1] Abgeleitet vom Adjektiv sind die Substantivierung Banalität und das Verb banalisieren.

  1. banal, duden.de, abgerufen am 8. Oktober 2013

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