Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt[1]. Er kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. In jedem Fall muss er Verfügungsberechtigter des Baugrundstücks sein, nur als solcher darf er den Bauantrag unterschreiben. Als Eigentümer ist er das immer, als Besitzer (z. B. Pächter, Nutzer) eventuell nur mit Einschränkungen. In den letzten Jahren verschwindet der Begriff Bauherr und auch Bauherrin kontinuierlich und wird durch das neutralere Bauherrschaft in Gesetzen, Verordnungen[2] und offiziellen Bescheinigungen ersetzt, während er umgangssprachlich weiterhin benutzt wird.

  1. Bundesfinanzministerium und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Hrsg.): Die neue RBBau. 1. Oktober 2022, A 4.1.
  2. BauO NRW 2018 mit Stand vom 29.02.2024. Abgerufen am 29. Februar 2024.

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