Belagerungszustand

Verhängung des Belagerungszustandes in Sachsen und in Bremen und Vegesack. Verkündet im Reichsgesetzblatt vom 26. April 1919

Der Belagerungszustand (auch Belagerungsstand) ist ein von der Regierung eines Staates oder Landesteils verhängter Ausnahmezustand für einen Ort oder einen räumlich begrenzten Bezirk, währenddessen den Militärbehörden eine erweiterte Machtbefugnis auch in zivilen Belangen eingeräumt wird. Er gehört zu den freiheitsbeschränkenden Ausnahmeregelungen des Kriegsrechts (vgl. Ausnahmegerichte, Standrecht) und schließt die Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Zivilbevölkerung ein.


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