Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse ist ein nach rationaler Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art. Der unbestimmte Rechtsbegriff findet sich mit unterschiedlichen Bedeutungen sowohl im Verwaltungs- und Strafrecht, als auch im Zivilrecht.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search