Berliner Republik

Berliner Republik wird mitunter in der Tradition der Begriffe Weimarer Republik und Bonner Republik die historische Periode nach der Vereinigung der Deutschen Demokratischen Republik mit der Bundesrepublik Deutschland benannt. Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, den Kernbereich der Regierungsfunktionen von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Umzug wurde im Sommer 1999 vollzogen und am 1. September 1999 offiziell wirksam.[1]

  1. BGBl. I 1999, S. 1725

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