Berufssoldat

Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten (§1 Abs. 2 SG). Sie treten – im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, die mit Ende des Verpflichtungszeitraums ausscheiden – mit Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand.


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