Besondere Gefechtshandlung

Als Besondere Gefechtshandlungen werden im deutschen Heer militärische Handlungen bezeichnet, die im Rahmen aller Operationsarten möglich sind und die zu einem Gefecht überleiten können. Sie sind zwischen den Gefechtsarten und den Allgemeinen Aufgaben im Einsatz eine eigenständige Gattung, die bei der Führung im Gefecht und der Truppenausbildung zu berücksichtigen sind.

Besondere Gefechtshandlungen sind

  • Begegnungsgefecht,
  • Ablösung einer Truppe, die am Feind steht, durch eine neue Truppe, die ggf. deren Aufgabe übernimmt,
  • Lösen vom Feind,
  • Aufnahme von eigenen, ausweichenden Kräften durch eigene Truppen,
  • Überwachen von Räumen, um mit weiträumig eingesetzten Kräften und Mitteln Informationen über das Geschehen in Gebieten zu erhalten,
  • Schutz rückwärtiger Räume,
  • Verteidigung, Entsatz und Ausbruch eingeschlossener Kräfte.

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